Kinderbetreuung
Bei der Suche und Finanzierung der Kinderbetreuung unterstützen
In den letzten Jahren hat sich in Bezug auf die familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsangebote viel bewegt. Die Angebote wurden deutlich ausgebaut. Der Kanton Basel-Stadt ist der einzige Kanton der Schweiz, der ein verfassungsmässiges Recht auf Tagesbetreuung kennt. Eltern haben Anrecht auf staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsplätze zu finanziell tragbaren Bedingungen (Art. 11 Abs. 2 Kantonsverfassung).
der Haushalte mit Kindern unter 13 Jahren im Kanton Basel-Stadt nutzen institutionelle Kinderbetreuungsangebote.
Nichtsdestotrotz stellt die Suche und die Finanzierung einer geeigneten familienergänzenden Kinderbetreuung für viele erwerbstätige Eltern nach wie vor eine grosse Herausforderung dar. Unternehmen können ihre Beschäftigten dabei auf vielfältige Weise unterstützen, zum Beispiel indem sie:
- über die lokalen Betreuungsangebote informieren
- Beratung zur passenden Betreuungsform anbieten
- Betreuungsplätze in Kindertagesstätten reservieren
- eine eigene Kindertagesstätte aufbauen, gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Betrieben
- sich an den Kinderbetreuungskosten der Mitarbeitenden beteiligen