Lohngleichheit
Ohne Lohngleichheit keine Familienfreundlichkeit
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: ein Schlüsselfaktor für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben. Wenn Männer vermehrt Familienaufgaben übernehmen und Frauen entsprechend mehr Erwerbsarbeit leisten sollen, darf dies nicht mit finanziellen Einbussen für die Familien verbunden sein. Sonst hat eine familienfreundliche Unternehmenspolitik in der Praxis kaum eine Chance.
Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer. Umso wichtiger ist es, dass der Verfassungsgrundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» und das Lohngleichheitsgesetz konsequent umgesetzt werden.
Unternehmen können dem entgegenwirken, indem sie:
- diskriminierungsfreie Lohnsysteme einführen.
- die Einhaltung der Lohngleichheit regelmässig überprüfen.
Seit dem 1. Juli 2020 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden verpflichtet, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.
Christoph Plattner
Weiterführende Informationen
Lohngleichheit für die Praxis
Zwei Instrumente zur geschlechtsunabhängigen Arbeitsbewerbung
Auf dem Weg zur Lohngleichheit
Tatsachen und Trends. Informationen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
«Leistung honorieren? Dann aber fair!»
WEKA
«Funktionslöhne zuverlässig festlegen - dank Arbeitsbewertung»
WEKA